Beispiel 1:

Im Jahr 1993 fiel mein Auto durch die Hauptuntersuchung, und hier ist die Geschichte dazu:

Ich gehöre nicht zu den Menschen die Ihren Autos Namen geben, meine (fahrenden) Autos bekommen (laufende) Nummern. Es handelte sich um mein Auto Nr. 10 (inzwischen bin ich bei Nr. 13 angekommen) und es war ein gutes Auto, deshalb wollte ich wissen weshalb es durchgefallen war. Mein Citroen BX 19 TRD hatte einen Dieselmotor und eine reichlichhaltige Ausstattung, die zusätzliche genehmigungspflichtigen An- oder Einbauten überflüssig machte. Der Prüfbericht gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO gab überraschende Auskunft über die Gründe, weshalb mein Auto nicht mehr für verkehrssicher gehalten wurde. Wann - und mit welchem Ergebnis - die Funktionsfähigkeit des Prüfers untersucht wurde, geht aus dem Prüfbericht leider nicht hervor.

Hier der Ausschnitt, in welchem alle "Mängel" aufgelistet werden:

Und hier die Erklärungen:

Die Bremsen wurden auch getestet. Mit wissenschaftlichen Methoden und teurer Technik. Die größte Schwachstelle ist in solchen Fällen immer wieder der Mensch mit seinen kleinen Unzulänglichkeiten. Hier ist der Beweis:

Wie man sieht, bringt der Citroen BX 19 einwandfreie Bremswerte zustande.

Frage: Was habe ich daran eigentlich auszusetzen?

Antwort: Der Prüfer will lt. Prüfprotokoll den Wert der Feststellbremse (sogenannte "Handbremse") "hinten" gemessen haben. Bei diesem Wagen gibt es jedoch keine Feststellbremse mit Wirkung auf die Hinterräder, die Feststellbremse wirkt bei diesem Modell ausschließlich auf die Vorderräder. Das merkt man aber nur, wenn man weiß, was vorne und hinten ist!

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