Beispiel
1:
Im Jahr 1993 fiel mein
Auto durch die Hauptuntersuchung, und hier ist die Geschichte dazu:
Ich gehöre nicht zu
den Menschen die Ihren Autos Namen geben, meine (fahrenden) Autos bekommen (laufende)
Nummern. Es handelte sich um mein Auto Nr. 10 (inzwischen bin ich bei Nr. 13
angekommen) und es war ein gutes Auto, deshalb wollte ich wissen weshalb es
durchgefallen war. Mein Citroen
BX 19 TRD hatte einen Dieselmotor und eine reichlichhaltige Ausstattung,
die zusätzliche genehmigungspflichtigen An- oder Einbauten überflüssig
machte. Der Prüfbericht gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO
gab überraschende Auskunft über die Gründe, weshalb mein Auto
nicht mehr für verkehrssicher gehalten wurde. Wann - und mit welchem Ergebnis
- die Funktionsfähigkeit des Prüfers untersucht wurde, geht aus dem
Prüfbericht leider nicht hervor.
Hier der Ausschnitt, in
welchem alle "Mängel" aufgelistet werden:
Und hier die Erklärungen:
- "307
fehlt" bedeutet,
dass für den BX 19 TRD (das "D" steht für
"Diesel") keine Abgassonderuntersuchung nachgewiesen werden konnte.
Diese fehlte aber nicht wirklich, sondern sie war zu diesem Zeitpunkt noch
nicht erforderlich. Reaktion des Prüfers: "Wenn es ein Diesel ist,
dann wird es ja in den Papieren stehen." Tut es auch. Wer lesen kann
ist klar im Vorteil!
- "873 Gummi
d.": Der vordere Scheibenwischergummi wurde als defekt erkannt.
Beim BX 19 gibt es vorne und hinten je einen Wischerarm. Die Wischerblätter
sind gegenseitig austauschbar. Ich erneuerte regelmäßig das vordere
Wischerblatt und setzte das bisherige vordere Wischerblatt hinten ein. Nachdem
ich nun das abgenutzte hintere Wischerblatt mit dem fast neuen (als defekt
erkannten) vorderen ausgetauscht hatte, war für den Prüfer die Welt
wieder in Ordnung.
- "808
Pluspolabdeckung fehlt".
Stimmt. Die hatte ich verborgt, weil jemand zur Hauptuntersuchung musste.
Ich habe sie aber sofort wiederbekommen, denn sie wird ja immer nur für
diese Untersuchung gebraucht. Übrigens hatte ich vorher 9 Autos ohne
Pluspolabdeckung. Werde ich mit Langzeitschädigungen rechnen müssen?
- "977
Nachweis Glashubdach":
Fast so schön wie die Sache mit dem Dieselmotor! Das elektrische Glas-Hub-/Schiebedach
gehört zur Originalausstattung. Dazu der Prüfer:"Das kann man
ganz einfach feststellen!" Ich: "Warum haben Sie es nicht festgestellt?"
Der Prüfer:"..."
- "803
li stumpf/naß":
Da hat er mich erwischt. Weil ich den hier bemängelten linken Scheinwerfer
auch als "stumpf/nass" erkannt hatte, lag der neue (direkt vom Schrottplatz)
schon im Keller. Ich war nur noch nicht zum Austauschen gekommen. Wollte auch
mal sehen, was passiert. Hätte ja schließlich klappen können.
- "930/940
fehlen": 930
ist das Warndreieck und 940 der Erste-Hilfe-Kasten. Um dem Prüfer deren
Auffinden zu erleichtern, hatte ich diese beiden Teile direkt auf der Rücksitzbank
abgelegt. Deshalb konnte er sie wohl nicht finden als er den Kofferraum mit
seinem weißen Stock abtastete ...
Die Bremsen wurden auch
getestet. Mit wissenschaftlichen Methoden und teurer Technik. Die größte
Schwachstelle ist in solchen Fällen immer wieder der Mensch mit seinen
kleinen Unzulänglichkeiten. Hier ist der Beweis:
Wie
man sieht, bringt der Citroen BX 19 einwandfreie Bremswerte zustande.
Frage: Was habe
ich daran eigentlich auszusetzen?
Antwort: Der Prüfer
will lt. Prüfprotokoll den Wert der Feststellbremse (sogenannte "Handbremse")
"hinten" gemessen haben. Bei diesem Wagen gibt es jedoch keine Feststellbremse
mit Wirkung auf die Hinterräder, die Feststellbremse wirkt bei diesem Modell
ausschließlich auf die Vorderräder. Das merkt man aber nur, wenn
man weiß, was vorne und hinten ist!
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